Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Alles wie Klasse B mit der Einschränkung, dass man nur Kfz. mit Automatikgetriebe fahren darf. Bei späterer Fahrerlaubniserweiterung auf Kfz. mit Schaltgetriebe ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Warum Automatik:
Bedingungen für die Begleitperson:
Ein Vorbereitungsseminar für Fahrer und Begleiter ist empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben.
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
Die Begleiter dürfen nur maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
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