PKW Führerschein - Klassen


Klasse B

  • AM, L
  • ab 18 Jahre
  • keine Befristung der Besitzdauer

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


Klasse B Automatik

Alles wie Klasse B mit der Einschränkung, dass man nur Kfz. mit Automatikgetriebe fahren darf. Bei späterer Fahrerlaubniserweiterung auf Kfz. mit Schaltgetriebe ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. 

  •  AM, L
  • ab 18 Jahre
  • Keine Befristung der Besitzdauer

 

Warum Automatik:

  • Die Ausbildung fällt leichter, geht schneller und ist somit preiswerter. 
  • kein Abwürgen Ihres Autos beim Anfahren. 
  • Das Anfahren an Steigungen, Einfahrten und am Berg ist sicherer. 
  • Ihre Konzentration steht Ihnen voll und ganz dem Straßenverkehr zur Verfügung. 
  • Sie genießen ein entspanntes und sicheres Fahren. 
  • Und mit der neuen Doppelscheibenkupplung verbraucht das Fahrzeug genauso viel Kraftstoff wie eines mit Schaltgetriebe, da es immer und sehr schnell den optimalsten Gang wählt.

Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren)

Bedingungen für die Begleitperson:

  • mind. 30 Jahre alt
  • seit mind. 5 Jahren im Besitz des Führerscheins (Kl. B)
  • höchstens 1 Punkt in Flensburg
  • keine Drogen
  • unter 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration

Ein Vorbereitungsseminar für Fahrer und Begleiter ist empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben.

 

... weitere Informationen des Landes Brandenburg

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.

Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.

Die Begleiter dürfen nur maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.


Klasse BE

  • Nur mit Klassen B ab 18 Jahre
  • Keine Befristung der Besitzdauer

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

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